Die wichtigsten Fragen zum Einbürgerungstest und zur Einbürgerung, kurz beantwortet. Stand: September 2026. Verbindlich ist allein die Auskunft der Einbürgerungsbehörde Ihres Wohnorts.
Der Einbürgerungstest
Was ist der Einbürgerungstest?
Mit dem Test weisen Sie nach, dass Sie die Rechts- und Gesellschaftsordnung und die Lebensverhältnisse in Deutschland kennen. Das ist eine der Voraussetzungen für die Einbürgerung. Der Test wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verantwortet.
Wie läuft der Test ab?
Sie beantworten 33 Fragen in 60 Minuten. Jede Frage hat vier Antwortmöglichkeiten, von denen genau eine richtig ist. 30 Fragen sind allgemein, drei betreffen das Bundesland, in dem Sie wohnen.
Ab wann ist der Test bestanden?
Ab 17 richtigen Antworten von 33.
Woher kommen die Fragen?
Aus dem amtlichen Gesamtfragenkatalog des BAMF: 300 allgemeine Fragen und je zehn Fragen zu jedem der sechzehn Bundesländer. Im Test werden daraus 30 allgemeine und drei Fragen zu Ihrem Bundesland gestellt. Auf dieser Website stehen alle Fragen im Wortlaut — wie sie hierher kommen, steht unter Herkunft der Fragen.
Wo melde ich mich zum Test an?
Bei einer Prüfstelle in Ihrem Bundesland, häufig einer Volkshochschule. Welche Stellen in Ihrer Nähe den Test anbieten, sagt Ihnen die Einbürgerungsbehörde; das BAMF veröffentlicht außerdem Listen der Prüfstellen je Bundesland.
Was kostet der Test?
25 Euro.
Was bekomme ich nach dem Test?
Das BAMF schickt Ihnen eine Bescheinigung über Ihr Ergebnis. Mit ihr weisen Sie beim Einbürgerungsantrag nach, dass Sie den Test bestanden haben.
Kann ich den Test wiederholen?
Ja. Wer weniger als 17 Fragen richtig beantwortet hat, kann den Test wiederholen.
Wer muss den Test nicht machen?
Wer einen deutschen Schulabschluss hat, muss den Test nicht ablegen. Befreit ist auch, wer die Anforderungen wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder aus Altersgründen nicht erfüllen kann.
Zählt der Test „Leben in Deutschland“ aus dem Integrationskurs?
Ja, wenn Sie darin mindestens 17 von 33 Fragen richtig beantwortet haben. Dann gilt er als gleichwertig mit dem Einbürgerungstest.
Wie bereite ich mich am besten vor?
Üben Sie die Fragen Ihres Bundeslands gezielt — es sind nur zehn — und machen Sie dann ein paar Probeprüfungen unter echten Bedingungen: 33 Fragen, 60 Minuten. Die Auflösung nach jeder Frage zeigt, was richtig war; unter „Meine Tests“ sehen Sie, wie Sie sich entwickeln. Probeprüfung starten.
Die Einbürgerung
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
- seit fünf Jahren gewöhnlicher und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland,
- ein passendes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung,
- ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau B1),
- ein gesicherter Lebensunterhalt für sich und die Familie, in der Regel ohne Bürgergeld oder Sozialhilfe,
- eine geklärte Identität und Staatsangehörigkeit,
- keine Verurteilung wegen einer Straftat — geringe Strafen bleiben unter Umständen außer Betracht,
- das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens,
- Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung — nachgewiesen in der Regel durch den Einbürgerungstest.
Wie lange muss ich in Deutschland gelebt haben?
Fünf Jahre. Die Einbürgerung schon nach drei Jahren bei besonderen Integrationsleistungen gibt es seit dem 30. Oktober 2025 nicht mehr.
Welche Deutschkenntnisse brauche ich?
In der Regel das Niveau B1. Bei Kindern unter 16 Jahren genügt eine altersgemäße Sprachentwicklung. Wer als sogenannter Gastarbeiter bis 1974 oder als Vertragsarbeitnehmer der DDR bis 1990 eingereist ist, muss sich im Alltag ohne nennenswerte Probleme mündlich verständigen können.
Muss ich meine bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben?
Nach deutschem Recht nicht: seit dem 27. Juni 2024 ist Mehrstaatigkeit bei der Einbürgerung allgemein erlaubt. Ob Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten, entscheidet allerdings das Recht Ihres Herkunftsstaats.
Was kostet die Einbürgerung?
255 Euro für jede erwachsene Person. Für minderjährige Kinder, die zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden, sind es 51 Euro; ein Kind, das allein eingebürgert wird, zahlt 255 Euro.
Wo stelle ich den Antrag?
Bei der Einbürgerungsbehörde Ihres Wohnorts — je nach Bundesland bei der Stadt, dem Landkreis oder einer Landesbehörde. Dort erfahren Sie auch, welche Unterlagen Sie brauchen und ob Sie den Antrag online stellen können.
Wie lange dauert das Verfahren?
Das ist von Behörde zu Behörde sehr verschieden. Eine verlässliche Auskunft gibt nur die Einbürgerungsbehörde Ihres Wohnorts.
Diese Website
Ist diese Website eine amtliche Stelle?
Nein. Sie ist ein privates Übungsangebot ohne Auftrag, Zulassung oder Prüfung durch eine Behörde. Sie führt keine Tests durch und stellt keine Bescheinigungen aus.
Kostet das Üben etwas, und brauche ich ein Konto?
Nein und nein. Mit einem Konto bleiben Ihre Durchgänge über die Sitzung hinaus erhalten, und Sie sehen Ihren Fortschritt je Themenfeld.
Was wird über mich gespeichert?
Das steht in der Datenschutzerklärung.
Quellen
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Einbürgerungstest und Einbürgerung in Deutschland
- § 10 und § 12a Staatsangehörigkeitsgesetz
- Deutscher Bundestag: Einbürgerung erst nach mindestens fünf Jahren Voraufenthaltszeit (Oktober 2025)