Alle 460 Fragen des amtlichen Gesamtfragenkatalogs — kostenlos, ohne Konto, auf dem Handy so bedienbar wie am Schreibtisch. Wer einzelne Themenfelder üben will, übt sie einzeln. Wer wissen will, wo er steht, macht die Prüfung unter den echten Bedingungen.
Prüfung starten Ohne Zeitdruck üben
33 Fragen, 60 Minuten, 17 richtige Antworten zum Bestehen — wie in der amtlichen Prüfung. Ein Konto ist nicht nötig; wer sich anmeldet, sieht seinen Fortschritt je Themenfeld und kann die eigenen Fehler gezielt wiederholen.
Wie der Test abläuft
Der Einbürgerungstest besteht aus 33 Fragen: 30 allgemeine Fragen zu Politik, Geschichte, Gesellschaft und Recht, dazu drei Fragen zu dem Bundesland, in dem der Antrag gestellt wird. Dafür stehen 60 Minuten zur Verfügung; bestanden ist der Test ab 17 richtigen Antworten. Jede Frage hat vier Antwortmöglichkeiten, von denen genau eine richtig ist.
Die Fragen dieser Website sind im Wortlaut aus dem amtlichen Katalog übernommen — 300 allgemeine Fragen und je zehn Fragen zu jedem der sechzehn Bundesländer. Wie sie hierher kommen und wie ihre Lösungen geprüft werden, steht offen unter Herkunft der Fragen.
Einbürgerung in den letzten Jahren
Die Zahl der Einbürgerungen steigt seit Jahren, und 2025 hat sie eine Grenze überschritten: 333.343 Menschen wurden eingebürgert — erstmals mehr als 300.000 in einem Jahr, seit diese Statistik im Jahr 2000 eingeführt wurde. 2024 waren es 291.955, 2023 rund 200.100. Es war der fünfte Anstieg in Folge.
Am häufigsten hatten die Eingebürgerten des Jahres 2025 zuvor die syrische Staatsangehörigkeit (65.600 oder jeder Fünfte), dahinter die türkische (34.100) und die russische (19.700). Vor der Einbürgerung lebten sie im Durchschnitt 12,4 Jahre in Deutschland; bei türkischen Staatsangehörigen waren es 24,1 Jahre. Gestellt wurden 2025 rund 467.400 Anträge, abgeschlossen wurden 371.100 Verfahren — neun von zehn davon mit einer Einbürgerung.
Ein Grund für den Zuwachs ist das neue Staatsangehörigkeitsrecht: seit dem 27. Juni 2024 genügen in der Regel fünf Jahre rechtmäßigen Aufenthalts statt acht, und die bisherige Staatsangehörigkeit darf behalten werden. Die zunächst vorgesehene Einbürgerung nach drei Jahren bei besonderen Integrationsleistungen ist zum 30. Oktober 2025 wieder entfallen. Was im Einzelfall gilt, sagt die Einbürgerungsbehörde des Wohnorts — nicht diese Seite.
Zahlen: Statistisches Bundesamt, Einbürgerungsstatistik 2025 (endgültiges Ergebnis vom 21. August 2026) sowie die Pressemitteilungen zu den Jahren 2023 und 2024.
Was diese Website ist — und was nicht
Sie ist ein privates Übungsangebot ohne Auftrag, Zulassung oder Prüfung durch eine Behörde. Sie führt keine Tests durch und stellt keine Bescheinigungen aus. Wo und wie der Einbürgerungstest abgelegt wird, sagt die zuständige Einbürgerungsbehörde; verbindliche Auskünfte erteilt allein sie.